Familienrecht

Das Familienrecht regelt alle rechtlichen Angelegenheiten, die sich auf die Familie beziehen. Es betrifft Fragen der Ehe, der Scheidung, der elterlichen Sorge, des Unterhalts, der Adoption und der Vormundschaft.

Das Eherecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten der Eheschließung, wie beispielsweise den Voraussetzungen für eine Eheschließung, den Wirkungen einer Ehe und den rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung. Hierzu zählen auch die Themen Eheverträge und Güterstand.

Das Scheidungsrecht regelt die Bedingungen und Voraussetzungen für eine Scheidung, wie z.B. die Trennungsdauer, Unterhaltsforderungen und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.

Die elterliche Sorge bezieht sich auf die elterlichen Verantwortlichkeiten und Rechte bezüglich der Erziehung, Pflege und Betreuung von minderjährigen Kindern. Hierzu zählen beispielsweise Entscheidungen über die Schulausbildung, Gesundheitsfürsorge und Wohnort.

Das Unterhaltsrecht regelt die finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil einem Kind oder Ex-Partner gewähren muss. Dies betrifft in der Regel den Kindesunterhalt sowie den Ehegattenunterhalt.

Das Adoptionsrecht regelt die Voraussetzungen und Verfahren für eine Adoption sowie die Rechte und Pflichten der Adoptiveltern und -kinder.

Das Vormundschaftsrecht betrifft die gerichtliche Bestellung eines Vormunds zur Unterstützung von Minderjährigen oder erwachsenen Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.

Das Familienrecht ist ein komplexes und vielseitiges Rechtsgebiet, das oft emotional belastet ist. Eine kompetente anwaltliche Beratung ist bei familiären Streitigkeiten oft unerlässlich, um eine bestmögliche Lösung zu finden.

Des Weiteren unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Ausarbeitung von Eheverträgen vor einer Heirat. Dazu gehören auch Verträge bei einer Scheidung.

Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und somit sehr komplex. Dazu gehören zum einen die Rechtsverhältnisse in der Ehe, in einer Lebensgemeinschaft, innerhalb der Familie und der Verwandtschaft. Des Weiteren geht es um Vertretungsfunktionen wie zum Beispiel bei einer Vormundschaft, einer Pflegschaft oder der rechtlichen Betreuung.

Das Familienrecht regelt daher alles was mit der Familie, der Ehe, der Lebensgemeinschaft, bei Scheidung und Trennung sowie Unterhalt und Sorgerecht angeht. Es gibt in Deutschland kein anderes Rechtsgebiet, das so komplex ist wie das Familienrecht.

Kommen Mandanten zu uns frühzeitig, um sich beraten zu lassen, kann ihnen viel Geld, Zeit und Ärger erspart bleiben. Unsere Kanzlei steht den Mandanten jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Bahnt sich eine Trennung an, dann sollte man sich bei einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. Hier erfahren Mandaten alles über Risiken oder Möglichkeiten, die vor einer Scheidung noch möglich sind.

Im Grundgesetz ist der Schutz der Familie verankert, sodass es feste Regelungen bei einer Trennung gibt. Diese müssen zwingend eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem das Trennungsjahr. Das Trennungsjahr muss erfolgt sein, bevor eine Ehe offiziell geschieden wird. Das Gesetz will so verhindern, dass Scheidungen spontan erfolgen. Die Beteiligten sollen Möglichkeiten haben, über alles nachzudenken. Eventuell gibt es Wege eine Scheidung abzuwenden.

Bei einer Scheidung in Deutschland ist es Pflicht, einen Anwalt zurate zu ziehen. Beide Parteien müssen sich von einem Anwalt beraten lassen. Unsere Kanzlei bietet die frühzeitige Beratung an. So können im Vorfeld schon rechtliche Probleme geklärt werden. In den meisten Fällen können so auch größere finanzielle Einbußen verhindert werden. Den Betroffenen muss bewusst sein, dass eine Scheidung weitreichende Auswirkungen hat.

Persönliche Erreichbarkeit eines Anwaltes ist für Sie wichtig und für mich selbstverständlich.

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